Kostenübernahme
Verordnung
Da die Logopädie zur medizinischen Grundversorgung gehört, benötigen Sie oder Ihr Kind vor Beginn der Behandlung eine aktuell gültige Heilmittelverordnung. Diese kann vom Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt oder Phoniater, Neurologen, Kinder- und Jugendpsychiater, Zahnarzt oder Kieferorthopäden ausgestellt werden.
Hausbesuche
Können Sie aus medizinischen Gründen nicht zu uns in die Praxis kommen, kann die Therapie auch bei Ihnen zu Hause oder in einer Einrichtung (z. B. Pflegeheim) stattfinden. Hausbesuche müssen vom Arzt verordnet werden.
Kosten
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten der logopädischen Behandlung werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für Kinder/Jugendliche
komplett übernommen.
Für Patienten ab 18 kommt eine Zuzahlung von 10€ pro Verordnung und 10% des Rezeptwertes hinzu. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, setzen Sie uns bitte zu Beginn der Behandlung darüber in Kenntnis und bringen sie die Befreiungskarte zum 1. Termin mit.
Privat Versicherte/ Beihilfeberechtigte
Auch privat oder beihilfeberechtigte Patienten benötigen eine ärztliche Verordnung.
Zu Beginn Ihrer Behandlung schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag auf Grundlage der GebüTh und legen Ihnen eine Kostenaufstellung vor. Dieser liegt über dem Beihilfehöchstsatz. Ob die Kosten vollständig übernommen werden oder ob ein Eigenanteil entsteht, ist abhängig von ihrem gewählten Versicherungstarif. Bitte informieren Sie sich dazu zu Beginn der Behandlung, damit Sie wissen, ob und wieviel Sie selbst zu tragen haben. Wir rechnen die Behandlung nach Abschluss der Verordnung direkt mit Ihnen ab.Sie reichen diese dann bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfe ein.