Haase Logopädie Oldenburg

Wie bekommen Sie oder Ihr Kind Logopädie?

Verordnung

Da die Logopädie zur medizinischen Grundversorgung gehört, benötigen Sie oder Ihr Kind vor Beginn der Behandlung eine gültige Verordnung. Diese kann vom Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt oder Phoniater, Neurologen, Kinder- und Jugendpsychiater, Zahnarzt oder Kieferorthopäden ausgestellt werden.

Kosten

Die Kosten der logopädischen Behandlung werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für Kinder/Jugendliche
komplett übernommen. Für Erwachsene fällt ein Zusatzbeitrag an. Bei privat Versicherten werden die Kosten abhängig von ihrem Versicherungsschutz übernommen.

Hausbesuche

Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu uns in die Praxis kommen, kann die Therapie auch bei Ihnen zu Hause oder in einer Einrichtung (z. B. Pflegeheim) stattfinden. Hausbesuche müssen vom Arzt verordnet werden.